Heimeshoff & Riese –
erfahrene Steuerexperten, die Sie ganzheitlich und zukunftsorientiert beraten.
In der Steuerberatung stehen wir Ihnen bereits seit über 40 Jahren mit mittlerweile mehr als 60 kompetenten Ansprechpartnern zur Seite. Dabei legen wir Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Unsere Kernkompetenz ist die strategische Gestaltung und Planung Ihrer unternehmerischen Zukunft – ohne dabei die Vergangenheitsbetrachtung und Ihre persönlichen Wünsche aus den Augen zu verlieren.
Wir stellen für Sie fachbereichsübergreifende Spezialisten-Teams im Sinne einer ganzheitlichen Beratung zusammen. Damit Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen optimal unterstützt werden. Zuverlässig und rechtssicher, effizient und kompetent. Ein interdisziplinärer und zielorientierter Beratungsansatz, der individuell auf Sie und Ihr Unternehmen abgestimmt ist und Ihre Interessen in den Vordergrund rückt.
Tipp:
„Um als Unternehmer am Markt langfristig bestehen zu können, ist eine strategische Planung und Gestaltung der Zukunft unerlässlich. Profitieren Sie von den Fachkenntnissen unseres erfahrenen und kompetenten Spitzenteams.“
IHRE ANSPRECHPARTNER:
Rechtsanwalt & Steuerberater
Steuerberater& Rechtsanwalt
UNSERE LEISTUNGEN:
Beratungsschwerpunkte
- Steuerberatung
- Steuererklärungen
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlusserstellung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Klage- und Strafverfahren, Einsprüchen
Spezialisierungen
- Begleitung inhabergeführter Unternehmen
- Beratung von Ärzten und Heilberuflern
- Beratung von Profisportlern
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensnachfolge Existenzgründung
- Due-Diligence-Begleitung
NACHRICHTEN ZUM THEMA STEUERN:
Betriebliche Gesundheitstage: Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind nicht steuerfrei
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern als attraktiven Benefit steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 600 EUR pro Jahr zuwenden. Das Finanzamt erkennt diese Zuschüsse an, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Begünstigt sind beispielsweise Kurse, die Krankheitsrisiken des Arbeitnehmers vermindern - hierzu zählen Bewegungsprogramme (z.B. Rückenkurse), Ernährungsangebote (z.B. zur Reduktion von Übergewicht), Aufklärungskurse zum Thema Sucht (z.B. Raucherentwöhnung) und Kurse zur Stressbewältigung (z.B. autogenes Training). Die Steuerfreistellung gilt auch für Kurse, die der Arbeitgeber direkt in seinem Betrieb stattfinden lässt und finanziert. Steuerlich gesehen erhalten die Arbeitnehmer dann zwar keine Geld-, sondern eine Sachleistung, dies spielt für die Steuerfreiheit aber keine Rolle.
Einkommensteuererklärung 2023: Wie sich die Kosten für Homeoffice und Arbeitszimmer absetzen lassen
Wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, kann seine Raumkosten in der Regel steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Erwerbstätige, die im häuslichen Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit haben, dürfen ihre Raumkosten ab 2023 entweder